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Erläuterungen zu der Maschinengruppe Mobile Hacker

In der vorliegenden Marktübersicht sind mobile Holzhacker mit schneidenden Werkzeugen erfasst, die mindestens 10 cm dickes Rohholz verarbeiten können. Maschinen mit stumpfen schlagenden Werkzeugen (Schredder) sind nicht berücksichtigt.

Wie in vielen anderen Bereichen der Forstwirtschaft schlagen sich die Einflüsse der energetischen Holznutzung besonders in der Forsttechnik nieder. Diese Tatsache trifft auch für die Entwicklung von Hackern zu, was sich auch am Umfang der neuen Marktübersicht erkennen lässt. So enthält die aktuelle Marktübersicht 355 Maschinen in 4 Gruppen:

  • Selbstfahrende Hacker (54), aufgebaut auf Lastkraftwagen, Tragschlepper oder andere Spezialfahrzeuge. Diese Hackergruppe besitzt i. d. R. eine große Leistungsfähigkeit und ist durch einen Spänebunker und einen Kran ergänzt. Mittels Abrollrahmen, Hakenliftgestell und anderer Bauelemente wird dabei in vielen Fällen der Wunsch nach nur vorübergehender Nutzung des Basisfahrzeuges für Hackzwecke berücksichtigt.
  • Hacker in Anhänge- und Aufsattelbauform (171), die meistens von einem eigenen Verbrennungsmotor, in geringerem Umfang von einer Zapfwelle, angetrieben werden. Die zulässige Straßengeschwindigkeit der Anhängehacker ist beim Kauf typischerweise zwischen 25 und 80 km/h wählbar.
  • Hacker für den genormten Dreipunktanbau (78), (aller Kategorien) i. d. R. mit Antrieb über die Zapfwelle des Trägerfahrzeugs.
  • Hackerbasisbaugruppen (52) Hackerbasisbaugruppen sind Einzelkomponenten oder Kombinationen aus Komponenten ohne festgelegte Fahrzeug-Fahrgestellkopplung.
  • Marktentwicklung

Die Hackeranzahl entspricht mit 355 dabei einer Steigerung um 75 % gegenüber der letzten Marktübersicht aus dem Jahre 2006. Während die Zahl bei den Dreipunktanbauhackern stabil geblieben ist hat sich der Anteil der selbst fahrenden Hacker nahezu verdoppelt und die angehängten Hacker weisen ebenfalls einen Zuwachs von 75 % auf.

        

Parallel zu dieser Entwicklung im Bereich der „Hardware“ entwickelt sich ein zunehmendes Bewusstsein für die Vielfalt des Hackschnitzels. Dies gilt insbesondere für seine Spezifikationen hinsichtlich Form und Inhalt wie auch hinsichtlich seines Einsatzzwecks. Da diese Faktoren direkten Einfluss auf den Hacker bzw. die Hacktechnik haben sowie auf die Gestaltung der Gesamtprozesskette (Grafik 01) sollte im Vorhinein bekannt sein was für ein Hackschnitzel produziert werden soll.

Grafik 01: Beispiele für Prozessketten, B. Heinrich KWF

Grundsätzliche Fragen hierbei sind:

  • sollen die Holzhackschnitzel für Heizzwecke oder zur Weiterverarbeitung dienen (z. B. Rindenanteil)
  • Hackschnitzelabmessungen (Min/Max) sowie Korngrößenverteilung
  • Benötigte Mengen/Zeit (z. B. srm/d)

Aus diesem Grund sollten die Hackschnitzelspezifikationen bzw. deren Bandbreite vor der Investition bekannt und demzufolge auch Teil der Hacker-Liefervereinbarungen sein, dito gilt für die zu produzierenden Mengen.

Prozessketteneinbettung

Wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat wurde und wird diesem Punkt zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet, zumal bei den professionellen Hackschnitzelproduzenten der Hacker i. d. R. das mit Abstand teuerste Glied (Stundensatz) der Prozesskette darstellt. Deshalb hier noch ein paar Punkte die vor der Anschaffung eines Hackers unbedingt bekannt und berücksichtigt sein sollten für den künftigen Regelfall.

Hierbei handelt es sich um Punkte die im Gegensatz zu den o. g. keinen Einfluss auf die Form des produzierten Hackschnitzels haben:

  • Mengen und Struktur (Kronen, Abschnitte, Zweige, etc.) und Verteilung (Poltergrößen) des anfallenden Materials
  • Hackplatz/Hackplätze Zufahrtsmöglichkeiten (wie kann/muss der Hacker umgesetzt werden)
  • Wassergehalt
  • Lagerung
  • Veredlung z. B. Trocknen, Sieben
  • Transportmengen/-entfernungen
  • Transportmittel (Schlepper + Anhänger, Lkw + Anhänger, Walking Floor, Bahn, Schiff, etc.)

Die isolierte Betrachtung einer Maschine / eines Prozessabschnitts ist erst in der Endphase Ziel führend, wenn die zuvor genannten Punkte bekannt sind und ein direkter Vergleich möglich ist. Nur in der Gesamtbetrachtung der Prozeskette(n) vom Wald bis zum Endprodukt beim Abnehmer lassen sich sowohl Sinnhaftigkeit wie auch die Art der Investition abschätzen.

Warum aber sind Hacker nach wie vor für Unternehmer interessant?

Die Hackschnitzelproduktion kann einem Unternehmen durchaus ein neues Geschäftsfeld eröffnen oder ein bestehendes erweitern. Des Weiteren wird das innerbetriebliche Risikosplitting durch ein breiteres Dienstleistungsangebot verbessert. Darüber hinaus werden Hacker nicht nur zur Produktion von Waldhackschnitzeln eingesetzt sondern ebenso für Landschaftspflegeholz sowie Hölzern von Kurzumtriebsplantagen.

Für darüber hinaus gehende Fragen wenden Sie sich an:

Bernd Heinrich

Erläuterungen zu der Maschinengruppe Holzspaltgeräte

Die Daten der Marktübersicht beruhen auf Herstellerangaben. Baugleichheiten verschiedener Fabri<wbr></wbr>kate sind möglich.

Die Datentabellen sind untergliedert in

  1. Reine Spaltgeräte.
  2. Schneidspaltgeräte, d.h. Maschinenkombinationen von Querschneideinrichtung und Spaltgerät.

In der Praxis erfolgt der Antrieb der Spalter am häufigsten von Elektromotoren. Weitere oft angebotene Antriebe sind der Antrieb über die Hydraulikanlage des Basisfahrzeuges (meist Schlepper), der Antrieb über eine Zapfwellenaufsteckpumpe oder eine Gelenkwelle, der Antrieb über einen Aufbau-Verbrennungsmotor und die Kombination von zwei der einzeln angebotenen Antriebe (Wahlantrieb).
Einer der Anbieter, die Fa. STARFORT, bietet als bisher Einziger Spaltgeräte mit wasserhydraulischem Antrieb mittels Hochdruckreinigungsgerät an.

In allen Fällen besteht das Spaltwerkzeug aus einem hydraulisch längs oder schräg zur Holzfaser bewegten Keil bzw. Messer. Je nach Form dieses Spaltwerkzeuges entstehen 2 bis 12 Scheite je Werkzeughub.

Der Straßentransport der Spalter erfolgt meist im auf- bzw. eingeladenen oder angebauten Zustand. Straßentaugliche Einachsfahrwerke werden im Gegensatz zu anderen Maschinengruppen, z.B. Hackern und Stockfräsen, wenig angeboten.

Holzspaltgeräte und noch mehr Schneidspaltgeräte weisen ein merkliches Gefährdungspotential auf. Die Arbeitsschutzseite sollte beim Kauf deshalb besonders berücksichtigt werden. Bei GS-geprüften Geräten kann ein ausreichender Schutz vorausgesetzt werden. Ansonsten sollte zumindestens auf das Vorhandensein der EG- Konformitätserklärung geachtet werden.

Erläuterungen zu der Maschinengruppe Motorsägen und Freischneidegeräte

Außer bei den gebrauchswertgeprüften Maschinen beruhen die Daten der Marktübersicht auf Herstellerangaben.

In der Marktübersicht sind in erster Linie diejenigen verbrennungsmotorgetriebenen Maschinen erfaßt, die für forsttypische Verhältnisse einsetzbar sind. Die wichtigste Auswahlgrenze war die Motorleistung. Alle Motorkettensägen der Marktübersicht besitzen mindestens 1,8 kW und alle Freischneidegeräte mindestens 1,5 kW Leistung.
Durch dieses Auswahlverfahren ist der von den Anbietern mit "Profi" bezeichnete Nutzerbereich nahezu vollständig und der mit "Semiprofi" oder "Farmer" bezeichnete Bereich zum großen Teil in der Marktübersicht berücksichtigt. Offensichtlich für den Bereich "Hobby" vorgesehene Sägen wurden nicht erfaßt.

Alle Motorsägen sind entsprechend den EG-Forderungen von herstellerunabhängigen Stellen einer CE-Baumusterprüfung unterzogen worden. Sie besitzen den Forderungen gemäß alle üblichen Sicherheitsvorrichtungen.

Bei Freischneidern wird eine herstellerunabhängige Überprüfung nicht gefordert.

Zur besseren Übersicht sind die Daten der Marktübersicht unterteilt in die Abschnitte:

  1. Motorkettensägen
    1. Motorkettensägen mit erfolgreicher Gebrauchswertprüfung (FPA- und/oder DLG-geprüft)
    2. Weitere Motorkettensägen
  2. Freischneidegeräte
    1. Freischneidegeräte mit erfolgreicher Gebrauchswertprüfung (FPA- und/oder DLG-geprüft)
    2. Weitere Freischneidegeräte.

 
 
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