Die Daten der Marktübersicht beruhen auf Herstellerangaben.
Erwähnenswerte Merkmale der Rückeanhänger, die nicht alle aus den Tabellen der vorliegenden Marktübersicht hervorgehen, sind:
- Alle Rückeanhänger, außer dem der Fa. Werner, sind für die Anhängung an landwirtschaftliche Standardschlepper konzipiert. Entsprechend können die Anhängevorrichtungen gewählt werden. Entscheidend für den Umfang der für diese Schlepper empfehlenswerten Forstausrüstung sind die zu erwartenden Geländeverhältnisse.
- 97% der Rückeanhänger besitzen 4-Rad-Boogie-Fahrwerke.
- Die meisten Kräne der Rückeanhänger werden während ihrer Arbeit mit zwei Beinen auf dem Boden abgestützt oder sind mit solchen Beinen ausrüstbar.
- Die 67% mit Antrieb versehenen oder ausrüstbaren Rückeanhänger nutzen meist den Kraftübertragungsweg Schlepperhydraulik-Anhängerhydraulikmotore-Anhängerreifenrad-Anhängerreifen. Die mit "Reifenrad" bezeichneten triebstockähnlichen Elemente greifen in das entsprechend ausgelegte Reifenprofil ein. Die Antriebsgeschwindigkeiten beschränken sich bei dieser Antriebsart i.d.R. auf max. 5 km/h.
Die Betriebserlaubnis der Rückeanhänger wird meist als Einzelbetriebserlaubnis erteilt. Von der erteilenden Stelle wird dabei u.a. die zulässige maximale Geschwindigkeit auf öffentlichen Straßen festgelegt. Land- oder forstwirtschaftliche Einsatzverhältnisse werden dabei auf gewohnte Weise, z.B. hinsichtlich Zulassungsfreiheit, berücksichtigt.
Die entsprechende technische Ausstattung des Anhängers vorausgesetzt, sind Geschwindigkeiten von über 25 km/h und Nutzlasten auf öffentlichen Straßen prinzipiell möglich.
Achten Sie als Käufer, schon allein aus Arbeitsschutzgründen, bitte auch auf eine gute Bremsanlage des Anhängers.
