Außer bei den FPA-geprüften Maschinen beruhen die Daten der Marktübersicht auf Herstellerangaben.
Die Angaben über den Entastungsdurchmesser der Vollernteraggregate, hier ist der maximale Durchmesser gemeint, der in einem Zuge rundum entastet werden kann, sollten hinsichtlich möglicher Übertreibungen besonders kritisch gewertet werden.
Einige, den Vollerntern weitgehend gemeinsame, in den Daten der folgenden Tabellen nicht zum Ausdruck kommende Merkmale, sind:
- Alle in der Marktübersicht aufgeführten Vollernter und Vollernteraggregate sind für die sogenannte Eingriff-Arbeitsweise ausgelegt. Zweigriffvollernter oder Prozessoren werden auf dem deutschen Markt nur noch in geringem Umfang angeboten.
- Ebenfalls nur in geringem Umfang angeboten werden Vollernter auf der Basis von Landwirtschaftsschleppern oder anderen nicht auschließlich in der Forstwirtschaft eingesetzten Fahrzeugen. Eine deutliche Ausnahme bilden hier nach wie vor die Vollernter auf der Basis von Baggern.
- Alle Räder und Gleisfahrwerke der Vollernter sind hydrostatisch-mechanisch angetrieben. Ein teilweises Abschalten der Fahrantriebe ist für die Straßenfahrt i.d.R. möglich.
- Die Fahrwerke sind gegeneinander mittels Differentialsperre sperrbar, sofern nicht schon allein durch das Antriebskonzept eine gleichartige Wirkung vorhanden ist. Fahrgestellverschränkungen werden zwecks besserer Standsicherheit bei Kranbetrieb gesperrt.
- Die vorhandenen Zulassungen für den Straßenverkehr beschränken sich maximal auf einen Wert von 20 km/h.
- Alle aufgeführten Vollernter außer der FPA-geprüften Ausführung des MHT 18002 HVT sind standardmäßig oder optional mit biologisch schnell abbaubaren Hydraulikflüssigkeiten betreibbar.