Die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse für die Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder ist tariflich geregelt. Hierzu haben sich die deutschen Länder unter dem Namen Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zu einer Arbeitgebervereinigung zusammengeschlossen. Nach grundlegender Reform des Tarifrechts im öffentlichen Dienst (TV-L) zum Ende 2006 wurden auch die Waldarbeitertarifverträge der Länder (MTW/MTW-O) neu geregelt. Die neuen Tarifverträge wurden zum 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt (TV-Forst). Die Tariftexte zur Tarifreform Forst in ihrer endgültigen Fassung vom 18.12.2007 und deren Anlagen sind auf der Webseite der
TdL einsehbar.
Für den Bereich der kommunalen Verwaltungen und Betriebe in Deutschland ist die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (
VKA) der tarifpoltische und arbeitsrechtliche Dachverband, die kommunalen Arbeitgeberverbände der Länder (KAV) haben die Arbeitsbedingungen und tariflichen Regelungen in ihrem Geltungsbereich umgesetzt.
Ebenfalls von tarifpolitischer Bedeutung ist der Bundesrahmenvertrag für die Arbeitnehmer/innen in Betrieben des Deutschen Forstunternehmer-Verbandes e.V. (
DFUV). Dies gilt umso mehr, als auch die verschiedenen Zertifizierungsrichtlinien für die Bewirtschaftung des deutschen Waldes den Einsatz von forstwirtschaftlichen Arbeitskräften auf Grundlage geltender Tarifverträge fordern. Der Bundesrahmentarifvertrag sowie der entsprechende Lohntarifvertrag sind auf den Webseiten des DFUV einzusehen.
Neben den aufgeführten Flächentarifen gibt es in den privaten Forstverwaltungen und in verschiedenen Kommunen weitere alternative Entlohnungsmodelle.
Auf den folgenden Seiten können Sie sich anhand der wichtigsten tarifvertraglichen Regelungen über die angewandten Lohnmodelle in den Landesforstverwaltungen und Kommunen sowie deren Entwicklung im Zeitverlauf informieren.
Eine Projektgruppe der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) im KWF beschäftigt sich fortlaufend mit aktuellen Fragen der Waldarbeiterentlohnung.
Im Bereich der motormanuellen Holzernte ist der Erweiterte Sortentarif (EST) in den verbleibenden Ländern Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen zum 31.12.2007 ausgelaufen. Der EST wird noch teilweise weiterhin angwendet im Bereich der kommunalen und privaten Waldbesitzer.
Entwicklung der Waldarbeiterentlohnung von 1996 bis 2007 in den einzelnen Jahren: