Fortschreibung der EST-Geldfaktoren

Seit der flächendeckenden Anwendung des TV-Forst ist der Erweiterte Sortentarif (EST) im Anwendungsbereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für die Entlohnung von Holzerntearbeiten weggefallen. Es findet daher auch keine Aktualisierung der Bezugsdaten für Arbeiter Geldfaktoren und Lohnbegrenzung statt. Lediglich die MS-Geldfaktoren sind aufgrund der turnusgemäßen Aktualisierung der MS-Entschädigung ableitbar. In der nachfolgenden Tabelle sind die betreffenden Entgeltfaktoren für die Tarifgebiete West und Ost nach der letzten tariflichen Anpassung mitgeteilt.

Für den Anwendungsbereich des kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) Baden-Württemberg behält der EST vom 03.05.1979 i.d.F. des Änderungstarifvertrages Nr. 17 vom 19.09.2000 weiterhin eingeschränkt seine Gültigkeit. Für eine Vergleichskalkulation der Holzerntekosten nach EST können diese aktuellen Basisdaten zu Grunde gelegt werden.

 

Tarifgebiet  West

Tarifgebiet Ost

TVöD-Wald BaWü

Nr.

17

8

1

vom

14.03.2003

14.03.2003

03.08.2010

gültig ab

01.04.2003

01.04.2003

01.01.2011

Lohnbe-
grenzung

15,30 €/h

14,15 €/h

16,83 €/h

Geldfaktor
Arbeit
(ab 01.05.2004)

16,45 Cent/Min

15,22 Cent/Min

18,09
Cent/Min

MS-Entschädigung
gültig ab

01.07.2007

01.07.2007

01.01.2011

MS-Entschädigungs-
satz*

5,64 €/MS-Stunde

5,64 €/MS-Stunde

7,49 €/MS-Stunde

Geldfaktor
Motorsäge

9,4 Cent/Min

9,4 Cent/Min

12,48
Cent/Min

 *MS_Entschädigungssatz TVöD-Wald BaWü bezogen auf Baden-Württemberg.

Nachfolgend können Sie die Geldtafeln nach der oben mitgeteilten Tabelle abrufen:

Geldtafeln TVöD - Wald BaWü 2011

GTW_TVoeD-Wald_BW-2011.pdf

 
 
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