Der Erweiterte Sortentarif (EST)

Die Holzernte im Stücklohn nach § 15 Opens internal link in current windowMTW und Opens internal link in current windowMTW-O erfolgt nach dem Erweiterten Sortentarif vom 03. Mai 1979 in der Fassung des Änderungs-Tarifvertrags Nr. 17 und Nr. 5 vom 19 September 2000.

Erfordert ein Hieb voraussichtlich weniger als 32 Arbeitsstunden, erfolgt die Entlohnung der Holzerntearbeiten im Initiates file downloadHEZ bzw Initiates file downloadHEZ-O.

Zum Tarifvertrag für die Entlohnung der Stücklohnarbeiten nach Initiates file downloadEST
und Initiates file downloadEST-O gehören maßgeblich die Anlagen deren richtige Anwendung eine korrekte Herleitung der Vorgabezeiten ermöglicht.
Anlagen zum EST/EST-O:

  • Initiates file downloadAnlage 1: Standardarbeitsverfahren und Anforderungen an die Ausführung der Holzerntearbeiten
  • Initiates file downloadAnlage 2: Ablaufabschnitte in den einzelnen Aufarbeitungsverfahren
  • Initiates file downloadAnlage 3: Aufnahmeanweisung
  • Opens internal link in current windowAnlage 4: Zeittabellen für Arbeiter und Motorsäge
  • Opens internal link in current windowAnlage 5: Zuschläge und Abschlag für Hiebsmerkmale

Die Opens internal link in current windowGeldfaktoren (aus denen auch die Opens internal link in current windowEST Geldtafeln erstellt werden) für Arbeiter und Motorsäge sind im Lohntarifvertrag für Waldarbeiter
(Opens internal link in current windowLTW und Opens internal link in current windowLTW-O) vereinbart.

Bei der Motorsägenentschädigung ist zu beachten, dass der
Initiates file downloadgültige Entschädigungssatz aufgrund seiner halbjährigen Aktualisierung von der obigen Fassung des Lohntarifvertrages abweichen kann.

 
 
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