Das ab dem 01. März 2004 für ganz Bayern gültige Lohnmodell gewährt dem Waldarbeiter eine tätigkeitsunabhängige Leistungszulage. Dazu wird u.a. die Holzernte als Leistungsmonitor auf alle anderen Tätigkeitsbereiche übertragen.
Die Leistungszulage besteht aus den Komponenten Mengenleistung und Produktivstunden. Sie wird, basierend auf dem im Festellungszeitraum erbrachten Leistungsniveau, jedes Jahr für das Folgejahr neu festgesetzt. Hierzu wird für jeden Waldarbeiter ein Leistungskonto geführt, das ihm jederzeit einen Überblick über seinen aktuellen Leistungsstand gibt.
Die tarifvertraglichen Regelungen sind im Anhang zum
MTW in Verbindung mit den Sonderregelungen für Waldarbeiter wie folgt gegliedert:
Anhang 1: Leistungszulage
Anhang 2: Motorsägenentschädigung, Werkzeugentschädigung
Anhang 3: Allgemeine Anforderungen an die Ausführung der Holzerntearbeiten
Anhang 4: Ermittlung der Komponente Mengenleistung auf der Grundlage betrieblicher Kennziffern