Das bestehende Schema der Motorsägenkalkulation wurde von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von TdL und IG BAU im Jahr 2006 überarbeitet und an den aktuellen Wissensstand angepasst. Grundlage hierfür war die von beiden Tarifpartnern begleitete bundesweite Untersuchung der Motorsägenlaufzeiten. Seit 01.01.2007 ist ein neues Verfahren zur Motorsägenkalkulation auf Grundlage der Lastlaufzeit gültig.
Neben der Umstellung der Eingangsdaten für Abschreibung, Instandhaltung und Betriebsstoffverbrauch auf die Lastlaufzeit, also auf die eigentliche Wirkzeit der Motorsäge, erfolgt im 1-jährigen Turnus die Aktualisierung der Motorsägentypen sowie der Preise von Motorsägen, 2-Takt-Öl und Kettenschmiermittel. Seit dem 01.01.2008 wird in der Motorsägenkalkulation ausschließlich Alkylatbenzin (Sonderkraftstoff) als Grundlage für die Berechnung der Kraftstoffkosten verwendet. Die zwischen den Tarifpartnern vereinbarte Umstellung erfolgte im Rahmen der Tarifverhandlungen zum TV-Forst. Damit ist die Verwendung von Sonderkraftstoff für die Beschäftigten im Geltungsbereich der TdL verbindlich.
Zusätzlich angepasst wurde die Kalkulationsposition "6. Transport" an das heutige Preisniveau und, um die Lagerkosten erweitert, zur neuen Kalkualtionspostion "6. Transport / Lagerung".
In der Motorsägenkalkulation wird tariflich bedingt der rechnerische Entschädigungsbetrag je Lastlaufstunde auf die Gesamtlaufstunde umgerechnet und als pauschalierte Motorsägenentschädigung gewährt. Sie beträgt pro Arbeitsstunde 46 % des vereinbarten Entschädigungssatzes. Ausgenommen von der Pauschalierung sind die Länder Bayern sowie Rheinland-Pfalz mit dem Verbrauchmodell.
Die mit Wirkung vom 01.07.2011 gültige Berechnung zur Motorsägenentschädigung ist als PDF-Dokument abrufbar. Zu den Kosten des Kraftstoffverbrauchs hat es zwischen den Tarifpartnern keine Einigung zur Methodik der Berechnung eines Bundeswertes gegeben. Der ausgewiesene Betrag von 2,57 € in der Kalkulationsposition 3 der Tabelle ist somit auch nicht bindender Bestandteil der Motorsägenkalkulation. Dieser Betrag wird durch die Länder aufgrund bezirklicher Vereinbarungen festgelegt.
Aus beigefügtem PDF-Dokument ergeben sich folgende Entschädigungssätze:
| MS-Entschädigung nach ausgesuchten Kalkulationskomponenten | €/Lastlaufstd. | €/Gesamtlaufstd. | € bei 46%-Pauschale |
| Motorsägenentschädigung mit Betriebsstoffen (Kraftstoff + Kettenöl) | 14,41 € | 7,64 € | 3,51 € |
| Motorsägenentschädigung ohne Betriebsstoffe (Kraftstoff + Kettenöl) | 5,76 € | 3,06 € | 1,41 € |
| Motorsägenentschädigung mit Kettenöl ohne Kraftsstoff | 9,14 € | 4,85 € | 2,23 € |
| Motorsägenentschädigung mit Kraftstoff ohne Kettenöl | 11,03 € | 5,85 € | 2,69 € |