Motorsägenentschädigung nach dem Kraftsstoffverbrauch

Seit dem 01.01.2007 wird bei den staatlichen Motorsägenführern in Rheinland-Pfalz der Motorsägeneinsatz über die verbrauchte Kraftstoffmenge entschädigt. Das neue Entschädigungsmodell leitet anhand des Kraftstoffverbrauchs die Lastlaufstunden ab. Mit dem so genannten Verbrauchsmodell (VBM) wird unabhängig von unterschiedlichen Betriebsarbeiten und Holzerntebedingungen eine aufwandsbezogene Motorsägenentschädigung ermittelt, in der auch die Motorsägen-Leistungsklasse Berücksichtigung findet.

Im VBM setzt sich der Betrag der Motorsägenentschädigung aus einem Teilbetrag für den Kraftstoffverbrauch und aus einem Teilbetrag für Abschreibung, Instandhaltung etc. , der sich über die festgestellten Lastlaufstunden und dem Motorsägen-Sockelbetrag errechnet, zusammen.

 
 
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