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Der Ablauf unserer Prüfungen

Hier informieren wir Sie über Art und Umfang unseres Prüfangebotes sowie den Ablauf einer Prüfung.

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Gebrauchswert

Inhalt und Ablauf der Gebrauchswertprüfung von selbstfahrenden Forstmaschinen können Sie unserem Initiates file downloadInformationsblatt über die Gebrauchswertprüfung entnehmen.
Für direkte Fragen wenden Sie sich bitte an das Opens internal link in current windowSekretariat des Fachbereichs 1.

Die KWF-Gebrauchswertprüfung untersucht die geprüfte Technik je nach Prüfgruppe im Labor und umfangreich in der Praxis auf ihre Verwendbarkeit, Dauerhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit. Dabei werden ergonomische, ökologische und ökonomische Aspekte umfangreich gewürdigt. Für eine erfolgreich abgeschlossene Gebrauchswertprüfung wird das Profi-Zeichen oder das Standard-Zeichen vergeben. Eine ausführliche Beschreibung der Zeichen finden Sie Opens internal link in current windowhier.

Für direkte Fragen zu einer solchen Prüfung, wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Lars Nick. 

KWF-Test

Anstelle einer umfassenden Gebrauchswertprüfung können auch ausgewählte Teile aus dem Prüfumfang einer Gebrauchswertprüfung oder sonstige Merkmale, die für Anwender von Forsttechnik Bedeutung haben, zum Gegenstand der Prüfung gemacht werden (Teilprüfung). Ziel ist zu Merkmalen, die für die Anwender besonders wichtig sind oder einer schnellen Innovation unterliegen, aktuelle, zielgruppenbezogene Prüfinformationen bereit zu stellen. Der Prüfumfang wird gemeinsam zwischen KWF und Anmelder festgelegt. Einem KWF-Test können auch forstliche Arbeitsmittel unterzogen werden, die nicht für den professionellen Forsteinsatz bestimmt sind. Der KWF-Test kann umfassend angelegt sein oder sich nur auf einzelne Merkmale erstrecken.

Der an der Prüfung interessierte hat mit dem KWF-Test die Möglichkeit, seine Produkte rasch und unkompliziert prüfen zu lassen. Das Prüfergebnis gibt ihm genau die Informationen, die er benötigt und seinen Kunden kommunizieren will. Die Teilprüfung ermöglicht es auch, Objekte zu prüfen, die in unterschiedlichen Maschinen Anwendung finden können oder die als Grundgerät für unterschiedliche Anwendungen dienen, wie etwa landwirtschaftlichen Traktoren oder Forstschutzausrüstungen. Der KWF-Test wurde als moderne schlagkräftige Weiterentwicklung der bewährten Gebrauchswertprüfung des KWF konzipiert, der dem Anwender und der Prüfstelle rasches Reagieren auf neue Entwicklungen und rasche Befriedigung bestehenden Prüfbedarfs ermöglichen. Für eine Vielzahl von Produkten hat die KWF-Prüfstelle effektive Tests entwickelt, die in der Praxis große Beachtung fanden, wie etwa für Holzsprühfarben, Traktionshilfswinden oder Holzspalter. Das attraktive Prüfzeichen dokumentiert die abgeprüften Merkmale sowie das Prüfdatum und gilt der Forstpraxis als Ausweis nachgewiesener Wertigkeit.

Arbeitssicherheit

Ein wesentlicher Punkt in de Prüfarbeit des KWF ist die Arbeitssicherheit. Grundsätzlich sind nur Prüfobjekte mit einer ausreichenden Arbeitssicherheit prüffähig; im Rahmen der Gebrauchswertprüfung des KWF ist die Arbeitssicherheit nachzuweisen. Wenn die Sicherheit eines Produktes auch nach außen hin dokumentiert werden soll, kann dies durch das GS-Zeichen geschehen. Schließlich ist durch Europäische Gesetzgebung in den entsprechenden Richtlinien vorgeschrieben, dass Teile von hoher Sicherheitsrelevanz oder Maschinen, von denen eine besondere Gefahr ausgeht, von einer kompetenten benannten Stelle zu prüfen sind. Weitere Richtlinien schreiben z.B. vor, dass die Lärmemissionen von Maschinen dokumentiert sind und ggf. auch unter einem bestimmten Niveau liegen. Das KWF deckt die entsprechenden Punkte durch eine Sicherheitsprüfstelle ab, die gemeinsam mit der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) betrieben wird. Diese Sicherheitsprüfstelle heißt Deutsche Prüfstelle für Land und Forsttechnik (DPLF) und ist von der Zentralstelle der Länder für Sicherheit (ZLS) akkreditiert und in Brüssel als Sicherheitsprüfstelle (NB 0363) gemeldet. Die Prüfer dieser Prüfstelle, die von KWF und DLG entsandt sind, führen Arbeitssicherheitsprüfungen in unterschiedlicher Form durch. Durch das EuroTest-Zeichen kann die Begutachtung der Sicherheit auch im europäischen Rahmen dokumentiert werden. Dieses Zeichen ist vor allem für persönliche Schutzausrüstung (PSA) relevant.

Sicherheitstechnische Begutachtungen

Zur Überprüfung der Arbeitssicherheit von Prüfobjekten werden im Rahmen der Gebrauchswertprüfung und ggf. auch der KWF-Tests Begutachtungen der zu prüfenden Baumuster vorgenommen. Hierbei werden durch 2 Prüfer der DPLF die Anforderungen der relevanten Sicherheitsnormen an die Maschine abgeprüft, ebenso fließen die Prüferfahrungen ein. Die Anforderungen werden anhand einer Prüfliste durchgegangen. Die festgestellten Abweichungen werden vom zuständigen Prüfausschuß bewertet; erkannten Mängeln führen zur Auflage, diese abzustellen, ehe die Prüfankerkennung erteilt wird. Die durchgeführten sicherheitstechnischen Begutachtungen werden von der DPLF dokumentiert und verwaltet.

GS-Prüfungen

Soll die Maschinensicherheit nachprüfbar und für den Nutzer erkennbar dokumentiert sein, so hat die DPLF die Möglichkeit, das GS-Zeichen zu vergeben. Dieses kann inzwischen als das führende Verbraucherschutzzeichen angesehen werden und ist auch im europäischen Rahmen von Bedeutung. Die Vergabe des GS-Zeichens ist im Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (GPSG) geregelt. Stellen, welche das GS-Zeichen vergeben, werden durch die ZLS als solche und für die Produkte, die sie prüfen, notifiziert. Im Rahmen der Prüfung werden wie bei der Sicherheitstechnischen Begutachtung die Normanforderungen an die Produkte abgeprüft. Darüber hinaus sind aber die Vorgaben der Erfahrungsaustauschkreise der Prüfstellen und die dort getroffenen Festlegungen zu beachten. Diese ergänzen die Anforderungen der Normen. Die Prüfung des Baumusters für das GS-Zeichen stellt fest, dass dieses den Anforderungen des GPSG entspricht. Neben der Prüfung der gelieferten Baumuster sind im Rahmen einer GS-Prüfung auch eine Werkserstbesichtigung sowie regelmäßige Fertigungskontrollen durch die zeichenzuerkennende Stelle durchzuführen. Damit wird gewährleistet, dass nicht nur ein fehlerfreies Baumuster zur Verfügung gestellt wurde, sondern alle Produkte aus der Fertigung diesem entsprechen. Im Rahmen der Werksbesichtigung muss der Prüfanmelder nachweisen, dass er über ein Qualitätssystem verfügt, welches stets gewährleistet, dass die Qualität seiner Produkte gegeben ist. Die Ergebnisse der Baumusterprüfung zusammen mit denjenigen der Fertigungskontrolle werden durch die Zertifizierungsstelle der DPLF bewertet; wenn diese feststellt, dass alle Anforderungen an das Produkt erfüllt sind, stellt sie das GS-Zertifikat aus. Der Hersteller ist während der Gültigkeitsdauer des Zertifikats berechtigt, das GS-Zeichehn an seinen Produkten anzubringen. Der Nutzer erkennt am GS-Zeichen die Prüfstelle, deren Logo stets Teil des Zeichens ist.

 

EG-Baumusterprüfungen

 

können von benannten Stellen durchgeführt werden, wenn für das Produkt ein spezielles Verfahren der Konformitätsbewertung (also der Feststellung der Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen) vorgeschrieben ist. Für Maschinen sind diese im Anhang IV der EU-Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) genannt. Weitere Richtlinien, welche zum Teil Prüfanforderungen enthalten die von der DPLF abgedeckt werden, sind die PSA-Richtlinie (89/686/EWG) und die sog. Outdoor-Richtlinie (2000/14/EG). Die EG-Baumusterprüfung muss feststellen, dass die Baumuster den Anforderungen der entsprechenden Richtlinie entsprechen. Die DPLF prüft hierbei insbesondere Motorsägen und Schnittschutzeinlagen. Ebenso führt sie Lärmmessungen nach der Outdoor-Richtlinie durch. Hierzu unterhält sie spezielle Prüfstände. An diesen werden etwa die Sicherheitsfunktionen der Motorsägen (Kettenbremse) geprüft und die Widerstandsfähigkeit von Schnittschutzeinlagen gegen eine vorgegebene Schnittbeanspruchung gemessen. Auch die Ergebnisse dieser Prüfungen bewertet die Zertifizierungsstelle der DPLF, die daraufhin die entsprechenden Zertifikate ausstellt. Diese Zertifikate weisen die Erfüllung der Anforderungen der entsprechenden Richtlinien der Europäischen Union nach und gestatten es, die geprüften Produkte mit dem CE-Zeichen zu versehen und in Verkehr zu bringen.

 

EuroTest Arbeitsgemeinschaft

Da neben den EG-Baumusterprüfungen auch im europäischen Umfeld ein wachsendes Interesse an einem Sicherheitszeichen besteht, das die Inspektion des Produkts durch eine neutrale Stelle dokumentiert, wurde in Schweden das EuroTest-Zeichen durch die dortige Prüfstelle Svensk Maskinprovning AB (SMP) ins Leben gerufen. Das EuroTest-Zeichen dokumentiert, dass das geprüfte Produkt von einer unabhängigen Stelle, die Mitglied des EuroTest Verbunds ist, auf die Übereinstimmung mit den europäischen Sicherheitsanforderungen geprüft wurde. Ein Baumuster wird zusammen mit der Dokumentation geprüft. Darüber hinaus wird die Prüfung in Abständen wiederholt. Das KWF hat als Mitglied des EuroTest-Verbunds mit SMP eine vertragliche Vereinbarung, über die Vergabe des EuroTest –Zeichens für persönliche Schutzausrüstung (PSA) getroffen. Neben dem Prüfzeichen vergibt die EuroTest-Kooperation den EuroTest-Preis, der Produkte auszeichnet, die in besonderer Weise zur Verbesserung von Ergonomie und Arbeitsschutz beitragen. Die Mitglieder der Kooperation schlagen hierzu dem deutschen Sekretariat aus ihrer Prüftätigkeit Produkte vor, die sie für preiswürdig halten. Die Entscheidung trifft eine neutrale Jury.

 

Einige Links zum Thema:

Informationen zu notifizierten Stellen:  http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando/

Interessante Informationen zur EU-Maschinenrichtlinie: http://www.maschinenrichtlinie.de/

Outdoor-Richtlinie:

http://www.vis.bayern.de/technik/recht/outdoorrichtlinie.htm

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2000/l_162/l_16220000703de00010078.pdf

GS-Zeichen:    http://www.zls-muenchen.de/de/left/zustaendigkeitsbereich/gs-zeichen/gs-zeichen-ix.htm

Europäische Richtlinien und Rechtsvorschriften: http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm

EuroTest:     http://www.smp.nu/

KWF - International

Internationale Prüfzusammenarbeit

Die Prüftätigkeit des KWF findet nicht nur im nationalen Rahmen sondern auch im internationalen Kontext statt. Traditionellerweise fanden die Prüfergebnisse des KWF stets Interesse in den deutschsprachigen Nachbarländern. Ebenso existiert eine lange gewachsene Zusammenarbeit mit den Forsttechnikern in Osteuropa. Gerade dort ist man sehr an aktuellen Prüfergebnissen moderner Forsttechnik interessiert, da diese dort in großem Umfang neu eingeführt wird. Nicht alle Länder unterhalten Prüfstellen, die den Umfang der Prüfungen der KWF-Prüfstelle umfassen und deren Prüfberichte die Reichweite der Prüfberichte des KWF besitzen. Gerade in den Alpenländern wurde allerdings eine sehr umfangreiche Spezialtechnik für den Einsatz im Hang entwickelt. Die dortigen Prüfstellen sind daran interessiert, Ihre Erfahrungen mit der großen Reichweite des KWF weiterzugeben, das KWF profitiert von den speziellen Erfahrungen der Partnerstellen.

Neben dieser Zusammenarbeit ist das KWF Mitglied im europäischen Prüfstellenverbund ENATM. Der Prüfstellenverbund besteht aus derzeit 13 Mitgliedern, die Prüfstellen in 10 europäischen Ländern betreiben. Die Prüfstellen haben eine wechselseitige Anerkennung ihrer Prüfberichte vereinbart. Das KWF hat so die Möglichkeit, Prüfanmeldern Prüfanerkennungen und Prüfzeichen der lokalen Prüfstellen in den Partnerländer zu verschaffen. Soweit die Anerkennung durch gemeinsame Prüfgrundlagen institutionalisiert ist, läuft die Anerkennung automatisch, ansonsten ist diese jeweils von der Partnerprüfstelle auszusprechen.

Aus diesen Gründen hat das KWF mit Partnern in Österreich und Polen bilaterale Verträge zur wechselseitigen Prüfanerkennung geschlossen sowie zur Nutzung der Prüfzeichen des KWF durch die Partnerprüfstellen, wenn auf der Basis der Prüfgrundlagen des KWF geprüft wird. Die Prüfstelle des ORWLP in Polen vergibt dabei nach den Vorgaben der Prüfungen des KWF die KWF Prüfzeichen in einer polnischen Version. Die österreichische BFW wirkt an den Prüfungen des KWF mit und vergibt sein Prüfzeichen zusammen mit den bekannten KWF-Prüfzeichen.

 

Prüfzeichen des österreichischen Bundesforschungs- und Ausbildungszentrums für Wald, Naturgefahren und Landschaft und KWF-Prüfzeichen, die vom des polnischen ORWLP. Die Zeichen werden im Rahmen der bilateralen vertraglichen Zusammenarbeit vergeben.

 

Informationen zu den Prüfpartnern des KWF und zum ENTAM-Verbund:

http://bfw.ac.at/

http://www.bedon.lasy.gov.pl

http://www.entam.net/

 

 
 
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